Die heute weithin als eidesstattliche Versicherung (kurz „E. V.“ oder „EV“) bekannte Versicherung an Eides statt ist
Eine Versicherung an Eides statt muss vor einer dazu legitimierten Behörde erfolgen. Andere manchmal ebenfalls als „eidesstattlich“ bezeichnete Versicherungen oder Erklärungen wie beispielsweise gegenüber Medien haben keine rechtliche Relevanz.
Die EV ist auch Teil eines Vorgangs im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht und wurde dort früher Offenbarungseid genannt.
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